Am 28. September 2025 stimmt das Berner Stimmvolk über die linke Miet-Formular-Initiative ab. Für das breit abgestützte Komitee ist klar, dass die vorgesehene Formularpflicht eine sinnlose Symbolpolitik auf dem Buckel der Mieterinnen und Mieter ist, die keinen neuen Wohnraum schafft und den Bürokratiedschungel noch zusätzlich verdichtet. Zudem hat eine Formularpflicht – wie Erfahrungen in anderen Kantonen zeigen – keinerlei Einfluss auf die Mietzinse.
Ein breit abgestütztes Komitee – bestehend aus allen Berner Wirtschaftsverbänden, dem Berner Bauernverband, dem SVIT Kanton Bern sowie SVP, FDP, EDU, Die Mitte und einzelnen GLP-Vertretenden – engagiert sich für ein NEIN gegen die unwirksame Miet-Formular-Initiative, die vom Regierungsrat und vom Grossen Rat ebenfalls abgelehnt wird.
NEIN zur teuren bürokratischen Scheinlösung ohne Wirkung
«Als Mieterin wünsche ich mir wirksame Lösungen für den Wohnraummangel, aber Formulare schaffen keine bezahlbaren Wohnungen. Sie generieren lediglich mehr Aufwand», betont Milena Daphinoff, Grossrätin Die Mitte. Zudem würden die administrativen Mehrkosten einmal mehr von den Mieterinnen und Mietern bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund setzt sich auch GLP-Grossrätin Tamara Jost-Morandi aktiv für ein NEIN am 28. September ein: «Das Formular baut keine Wohnungen und senkt keine Mieten. Was wir brauchen, sind einfachere Bauvorschriften, nicht noch mehr Bürokratie.» Ein Anliegen, welches auch für die Berner Unternehmen zentral ist. «Wir brauchen eine Vereinfachung der Bauvorschriften, schnellere Verfahren und Anreize zur Bautätigkeit, etwa durch eine Lockerung der heute rigiden Vorschriften zum Denkmal- oder Lärmschutz», spricht Fabienne Walther, Geschäftsleitungsmitglied Jampen AG, vielen KMU aus dem Herzen. Für SVP-Nationalrätin und Winzerin Katja Riem ist klar: «Steigende Mietzinse und Wohnungsmangel sind ein reales Problem. Der Hauptgrund ist aber die zu knappe Wohnbautätigkeit bei ständig zunehmender Bevölkerung und stetig wachsender Behördenbürokratie. Die unwirksame Initiative täuscht den Mieterinnen und Mietern vor, man habe mit einem Formular ein taugliches Rezept gegen die Wohnungsknappheit und gegen steigende Mietzinse. Das ist absurd.»
NEIN zur sinnlosen Symbolpolitik auf dem Buckel der Mieterinnen und Mieter
Mietende von Wohnungen und Geschäftsräumen können bereits heute nach Art. 256a Abs. 2 OR beim Abschluss des Mietvertrages Auskunft über die vorherige Miete verlangen und können den Anfangsmietzins heute schon als missbräuchlich anfechten. Dieser sehr weitgehende Mieterschutz besteht unabhängig von der Formularpflicht. Wer Opfer missbräuchlicher Mietzinse wird, kann sich also heute schon wehren, dafür braucht es keine neuen unnötigen Formulare. Für Stefanie Barben, FDP-Gemeinderätin aus Langenthal, ist auch die vorgesehene Schwelle der Leerwohnungsziffer untauglich. Erstens sei die Ermittlung mit vielen Unsicherheiten behaftet. Zweitens bilde sie den Wohnungsmarkt nur ungenügend ab, da viele Wohnungen unter der Hand den Besitzer wechseln und nicht in der Statistik erscheinen würden. Und es komme noch ein weiteres Problem dazu: «In zahlreichen Gemeinden und Regionen ist die Leerwohnungsziffer kein Problem, trotzdem würde die Formularpflicht flächendeckend gelten.»