Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat stets gefordert, dass die KMU von der Radio- und Fernsehabgabe vollständig befreit werden. Dies unabhängig von der Umsatzschwelle des Unternehmens. Die Koppelung der Abgabe an die Umsatzschwelle erachtet der sgv als nicht zielführend. Der Vorschlag des Bundesrates ändert nichts an der unzulässigen Doppelbesteuerung der Unternehmen und ist reine Kosmetik.